1. Diskussion

An der Diskussion können ordentlich Delegierte und Gastdelegierte teilnehmen.

  1. Wortmeldung und Worterteilung

Die Wortmeldungen müssen schriftlich beim Tagespräsidium eingereicht werden. Die Worterteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Das Wort zur Geschäftsordnung wird außerhalb der Reihenfolge der vorgemerkten RednerInnen erteilt. Keine/e RednerIn darf zu einem Tages­ordnungs­punkt mehr als zweimal das Wort ergreifen.

  1. Redezeit

Die Redezeit beträgt für ReferentInnen maximal 20 Minuten (eine erforderliche Verlängerung der Redezeit kann vom Tagungspräsidium festgelegt werden).

Für DiskussionsrednerInnen beträgt die Redezeit maximal 5 Minuten. Jede/r Delegierte hat das Recht, persönliche Bemerkungen oder tatsächliche Berichtigungen am Schluss der Debatte vorzubringen. Hierfür werden 3 Minuten Redezeit gewährt.

  1. Anträge

Anträge, welche erst beim Landesparteitag zur Behandlung eingebracht werden, außer denen zur Geschäftsordnung, sind schriftlich dem Tagungspräsidium zu übergeben. Die Entscheidung über die Zulassung zur Behandlung trifft der Landesparteitag mit einfacher Stimmenmehrheit. Betrifft ein verspätet eingebrachter Antrag eine Änderung des Landesparteistatutes, dann kann dieser nur zur Behandlung zugelassen werden, wenn dies mit Dreiviertelmehrheit beschlossen wird. Initiativanträge, die von mindestens einem Drittel der ordentlichen Delegierten durch Unterschrift unterstützt werden, sind zur Behandlung zuzulassen. Bei Anträgen auf Schluss der RednerInnenliste oder Schluss der Debatte erhält nur ein/e RednerIn für und eine/r dagegen das Wort.

  1. Abstimmung

Stimmberechtigt sind ausschließlich ordentlich Delegierte. Die Abstimmung erfolgt nach den Vorschlägen der Kommission oder des Tagungspräsidiums.

  1. Wahlen

Die Wahlen erfolgen geheim und mittels Stimmzettel. Als gewählt gelten jene Personen, deren Stimmenzahl die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Hat eine in Vorschlag gebrachte Person nicht die notwendige Stimmenzahl erreicht, hat die Wahlkommission für dieses Mandat einen neuen Vorschlag zu erstatten.

  1. Beschlüsse

Zur Beschlussfassung des Landesparteitages ist die unbedingte Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Die Beschlussfassung über das Landesparteistatut sowie dessen Änderungen und Ergänzung bedürfen der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.